Legales Tuning fürs E-Bike: Mehr Leistung ohne Bußgeldgefahr (2024)

26. April 2024 | Tobias Stahl

Legales Tuning fürs E-Bike: Mehr Leistung ohne Bußgeldgefahr (1)

Tuning-Maßnahmen am E-Bike, die zu mehr Geschwindigkeit verhelfen, sind illegal und können satte Bußgelder kosten. Was an Leistungssteigerung möglich und gleichzeitig legal ist, hat EFAHRER in diesem Artikel zusammengefasst.

Inhalt:

  • Kann mein ein E-Bike legal tunen?
  • Legales Tuning fürs E-Bike: Einfacher Trick sorgt für mehr Unterstützung des Motors
  • Illegales Tuning von E-Bikes kann weitreichende Folgen haben
  • FAQ: Fragen und Antworten zum E-Bike Tuning

E-Bikes, die nicht explizit als Mountainbikes ausgewiesen sind, unterstützen den Fahrer auf geraden Strecken zuverlässig mit ihrem Elektromotor. Wenn es jedoch einmal an Steigungen geht, die steiler als zehn Prozent sind, gibt es häufig eine böse Überraschung: Der Motor macht schlapp und das Pedelec muss den Rest des Hügels geschoben werden.

Das geschieht, obwohl der Motor eigentlich genug Kraft hätte, um auch Steigungen über zehn Prozent zu bewältigen. Grund dafür ist die Umdrehungszahl: Der Motor in einem elektrischen Trekking-Rad benötigt eine gewisse Zahl an Umdrehungen, um mit voller Leistung arbeiten zu können. Wird diese Zahl nicht erreicht, schaltet der Motor erst zurück und dann ganz ab.

Bei einem E-Bike mit Mittelmotor, der am häufigsten vertretenen Art, heißt das, dass die Pedale in einer gewissen Frequenz getreten werden müssen, damit der Motor auch mithilft. Das bedeutet häufig, dass das Rad auch im kleinsten Gang 12 km/h und schneller sein muss, damit der Motor problemlos schnurrt. Auf geraden Strecken und leichten Steigungen ist das kein Problem, bei steileren Hügeln und Einfahrten reichen Muskel- und Motorkraft jedoch nicht mehr aus, um 12 km/h zu erreichen oder zu halten. Damit der Motor auch im kleinen Drehzahlbereich volle Power gibt, muss es eigentlich ein E-Mountainbike sein.

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Kann man ein E-Bike legal tunen?

Dennoch gibt es eine Möglichkeit, ein E-Bike mit Mittelmotor so umzubauen, dass es auch steilere Berge schafft. Der Trick ist weder illegal, noch handelt es sich um Tuning im ursprünglichen Wortsinne. Dennoch optimiert der Trickdie Art und Weise, wie der Motor seine Leistung abgibt.

Beim Mittelmotor kann der Fahrer nämlich die Übersetzungsverhältnisse zwischen Antrieb und Reifen verändern. Dazu muss vorne am Motor ein möglichst kleines Ritzel eingesetzt werden und hinten ein möglichst großes. Dies funktioniert auch mit einerNabenschaltung, besser ist jedoch eine Kettenschaltung, berichtet stern.de. Bei einem E-Bike mit Nabenmotor ist der Motor direkt an die Umdrehung des Rades gekoppelt, hier funktioniert dieser Trick also leider nicht.

Bei vielen Motoren von Bosch haben die kleinsten Ritzel 14 Zähne. Wenn ein Ritzel mit 20 Zähnen durch eines mit 14 Zähnen ersetzt wird, gewinnt man 30 Prozent. Wenndas ursprünglicheRitzel 18 Zähne hatte, gewinnt man immerhin22 Prozent. Für den Wechsel der Ritzel finden sich online zahlreiche Anleitungen. Wer die Arbeit selbst durchführen will, benötigt einen Knarrenkasten und ein Set Inbusschlüssel, aber auch Spezialwerkzeug ist vonnöten: Zum einen Werkzeugfür Fahrräder und zum anderen Werkzeug für den Motor. So wird die Kurbel auf der Seite des Ritzels mit einem Kurbelabzieher demontiert. Für das Ritzel wird ein Spider oder "Lockring Tool" benötigt, der zum jeweiligen Motor passen muss.

Legales Tuning fürs E-Bike: Einfacher Trick sorgt für mehr Unterstützung des Motors

Das Austauschen des Ritzels sollte für die meisten Steigungen, denen man im Alltag begegnet, ausreichen. Falls nicht, kann zusätzlichdas Ritzel hinten an der Nabenschaltung oder die Kassette bei einer Kettenschaltung ausgetauscht werden. Hier funktioniert es dann umgekehrt: Das hintere Ritzel sollte möglichst viele Zähnein der Kassette haben.

Inmodernen Trekkingrädernsind meist 10-fach Kassetten eingebaut. Das größte Ritzel hat hier 32 oder 34 Zähne und sollte gegen eine Kassette mit 40 oder gar 42 Zähnen ausgetauscht werden. Das verändert die Übersetzung um weitere 20 Prozent. Für diesenUmbau benötigt man eine Kettenpeitsche und ein Verschlussring-Werkzeug. Die Kassetten können sich sehr festziehen, beide Werkzeuge sollten daher von hoher Qualität sein. Wer sich für 42 Zähne entscheidet, kann hinterher vor dem Problem stehen, dass die alte Kette zu kurz ist und ebenfalls ausgetauscht werden muss.

Das Ergebnis der Umbauten sollte beeindruckend sein: Wenn die Motorunterstützung vorher bei 12 km/h und weniger versagt hat, ist nach dem Umbau nur noch eine Geschwindigkeit von 8,7 km/h oder – beim Tausch beider Ritzel – sogar nur 6,4 km/h nötig.

Der Motor wird durch die Umbauten nicht beschädigt, schließlich wird nur die äußere Übersetzung geändert, der Motor selbst dreht aber genauso schnell wie vorher. In Einzelfällen akzeptiert derMotor die Übersetzung nicht und gibt eine Fehlermeldungaus. Dann muss die Software von der Fachwerkstatt angepasst werden. Die Veränderungen sind dennoch völlig legal und die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h wird dadurch auch nicht überschritten.

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Illegales Tuning von E-Bikes kann weitreichende Folgen haben

E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h sind in Deutschland den Fahrrädern gleichgestellt und Sie dürfen sie sowohl ohne Helm als auch auf Fahrradwegen fahren. Auch dürfen Sie schneller mit ihnen unterwegs sein, solange der Motor sich ab 25 km/h abschaltet und sie dann nur noch mit Muskelkraft weiterfahren. Bei sogenannten S-Pedelecs unterstützt Sie der Motor bis zu 45 km/h. Damit gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad und Sie benötigen mindestens einen Führerschein der Klasse AM, die in der B-Klasse beispielsweise automatisch enthalten ist. Illegal ist es also, ohne Führerschein ein Pedelec zu fahren, bei dem der Motor über 25km/h unterstützt. Ebenso ist es nicht erlaubt, sein E-Bike so zu tunen, dass es schneller als 25 km/h fährt. Das Problem hierbei ist, dass das dem Fahrrad gleichgestellte Pedelec infolge zu einem Kleinkraftfahrzeug wird. Legt man selbst Hand an und tunt sein Pedelec illegal, verliert man jegliche Garantieansprüche und Versicherungen im Falle eines Unfalls. Auch bei einem Unfall, der nicht selbstverschuldet ist, verliert man den Schadensersatzanspruch. Ist man an dem Unfall auch noch Schuld, greift die Privathaftpflichtversicherung nicht und der Schaden muss aus eigener Tasche gezahlt werden. Der Unfallverschuldner muss in dem Fall mit seinem gesamten Vermögen haften. Fahren ohne Versicherungsschutz wird außerdem mit einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe belegt, da es sich hierbei um eine Pflichtversicherung handelt und man diese nicht besitzt.

Wenn Sie jetzt glauben, Sie könnten die Tuning-Komponenten einfach wieder entfernen und das Tuning wäre nicht mehr nachweisbar, irren Sie sich leider. Fachleute können am Rad vorgenommene Modifizierungen auch nach deren Entfernen noch nachweisen. Es kommt hier eher darauf an, wieviel Mühe jemand in die Nachweisbarkeit investiert hat. Bei einem Unfall kann man sich aber sicher sein, dass Polizeiarbeit geleistet wird und Veränderungen wie herausgedrehte Schrauben oder getauschte Kabel leicht ins Auge fallen.

Beim Fahren ohne Führerschein bzw. dem Erlauben des Fahrens ohne Führerschein des eigenen Fahrzeugs können 2-3 Punkte in Flensburg drohen sowie eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach geltendem Strafrecht. Da auch eine Betriebserlaubnis für das getunte Pedelec nicht vorhanden ist, begeht man zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Wer ein getuntes Bike ohne entsprechende Erlaubnis im öffentlichen Verkehr benutzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und zusätzlich einem Punkt im Fahreignungsregister als Strafe rechnen.

Eine Alternative zum Tunen des eigenen E-Bikes könnte auch ein sogenanntes S-Pedelec sein. Die Motorunterstützung funktioniert bei diesen Bikes nämlich bis zu 45 km/h und wir nicht bereits bei 25km/h abgeschaltet. Rechtlich gelten S-Pedelecs jedoch als Kleinkrafträder und nicht mehr als Fahrräder.

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Fragen und Antworten zum E-Bike Tuning

Das System drosselt den Motor eines normalen E-Bike auf 25 km/h. Soll der Motor das E-Bike über 25 km/h unterstützen, muss dem System glaubhaft gemacht werden, dass in einem langsameren Tempo, also unter 25 km/h, gefahren wird. Das kann mit einem kleinen, elektronischen Gerät realisiert werden, das zwischen Laufrad und Computereinheit eingebaut wird. Es suggeriert ein geringeres Tempo als das eigentlich gefahrene.

Der Peak liegt bei circa 60 km/h, mit sehr viel Einsatz und in ebenem Gelände. Als trainierter Amateurbiker schafft man es über einen längeren Zeitraum eine Geschwindigkeit von ca. 35-40 km/h zu halten. Verglichen mit 25 km/h ist das ein deutlicher Zugewinn.

Die zwei am weitesten verbreiteten Tuningmethoden behelfen sich Dongles oder Chips. Dongels werden am Geschwindigkeitssensor angeschlossen und halbieren die angezeigte Geschwindigkeit ab 20 km/h. So kann man bis zu 50 km/h schnell werden. Beim Chip-Tuning wird der Magnetsensor am Rad mit einem Plastikkästchen verdeckt. Ab einer Geschwindigkeit von 16 km/h drosselt der Sensor die Geschwindigkeit, die an den Sensor übermittelt wird, um ein Drittel. Durch diese Methode können bis zu 75 km/h erreicht werden.

E-Bike Tuning ist nicht konform mit der Straßenverkehrsordnung. Es ist also auf offiziellen Straßen nicht erlaubt. Außerdem geht im Falle eines Problems oder Unfalls die Garantie auf den E-Bike-Antrieb verloren. Auch Ansprüche der Versicherung bestehen nicht mehr.

Wünschen Sie sich mehr Geschwindigkeit, demnach eine höhere Motorunterstützung, sind S-Pedelecs eine gute Alternative. Sie erreichen Geschwindigkeiten bis 45 km/h, gelten jedoch bereits als Kleinkrafträder. Es ist also ein AM-Führerschein erforderlich. Rechtlich stehen Sie damit jedoch auf der sicheren Seite.

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